Allgemeine Geschäftsbedingungen MBG Maschinelle Betonglättung Nord GmbH
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der MBG Nord Betonglätten GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) und dem Kunden geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall schriftlich zu.
- Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher nach § 13 BGB oder einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.
- Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB.
- Der Kunde versichert bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
- Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Vertragsschluss; Änderung des Leistungsgegenstandes
- Angebote des Auftragnehmers auf der Website http://www.betonglaetten-nord.de/ (im Folgenden nur Website) oder auf anderen Werbeträgern stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an den Auftragnehmer abzugeben.
- Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Das Angebot ist verbindlich. Der Auftragnehmer ist zwei Wochen an das Angebot gebunden. Verstreicht die Frist ohne die Annahme des Angebots durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten.
- Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt in Textform, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch des Kunden einen Kostenvoranschlag. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass dieser unverbindlich ist. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die Erwarteten um über 20%, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich. In diesem Falle ist ein neuer Auftrag zu erteilen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Eingangsbestätigungsemail des Angebots beim Auftragnehmer noch nicht zu einem Vertragsschluss führt.
- Sollte eine Änderung des Leistungsgegenstandes nach Vertragsschluss notwendig sein, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber vor Ausführung in Textform informieren, sofern es ihm möglich und zumutbar ist. Ist dem Auftragnehmer die Informierung in Textform nicht möglich und/oder unzumutbar, wird er den Kunden telefonisch informieren und die Textform zu Dokumentationszwecken unverzüglich nachholen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeiten
- Die Erbringung von Leistungen erfolgt ausschließlich am vereinbarten Leistungsort.
- Der Kunde erhält mit der Annahme des Angebots eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer sowie die von dem Auftragnehmer beauftragten Dritten nur zu der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt sind.
- Der Auftragnehmer wird sich vor Leistungserbringung die örtlichen Begebenheiten anschauen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst grundsätzlich nur das Glätten der Betonflächen. Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie z.B. das Abdecken der geglätteten Betonfläche mit einer Schutzfolie werden nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich innerhalb von Deutschland. Eine Leistungserbringung innerhalb der EU und der Schweiz erfolgt nur nach gesonderter Absprache.
- Die Glättung durch den Auftragnehmer erfolgt grundsätzlich maschinell. Sofern die zu glättende Fläche von einem hohen Rand, über den nicht mit einem Glättungsfahrzeug hinweggefahren werden kann, oder einer Wand umgeben wird, ist ein Glätten mit der Maschine bis zum Rand nur bis zu 25 cm vor dem Rand möglich. Die nicht maschinell geglättete Fläche wird per Hand geglättet. Auf § 9 wird verwiesen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Leistungserbringung grundsätzlich in der Zeit von 6:00 bis 17:59 Uhr erfolgt. Bei Bedarf ist eine Leistungserbringung ab 18 Uhr möglich und wird gesondert vereinbart. Auf die §§ 7, 9 dieser AGB werden hingewiesen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Leistungserbringung nur bei Temperaturen zwischen 7 und 30 Grad Celsius und bei trockenen Witterungsbedingungen möglich ist. Sofern das Wetter nicht diesen Vorgaben entspricht, ist der Kunde berechtigt, einen kostenfreien Alternativtermin mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Leistungserbringung auf etwaige Risiken hinsichtlich des Wetters hinweisen. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer ebenfalls berechtigt ist, bei Witterungsbedingungen, die eine mangelfreie Arbeit nicht möglich machen, den Termin zur Leistungserbringung abzusagen und einen Alternativtermin zu vereinbaren. Auf § 9 wird verwiesen.
- Ist der Kunde oder ein von ihm Bevollmächtigter zur vereinbarten Leistungszeit nicht am Leistungsort anzutreffen, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen, in Höhe der hieraus resultierenden Mehraufwendungen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten unabhängig davon, ob der Kunde oder Bevollmächtigte an dem vereinbarten Leistungsort anwesend ist oder nicht. Sofern der Kunde selbst nicht am Leistungsort zur vereinbarten Leistungszeit anwesend sein wird und dies vorab bekannt ist, hat er dem Auftragnehmer die Kontaktdaten des Bevollmächtigten mitzuteilen.
§ 4 Beauftragung Dritter
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen auf Dritte auf eigene Kosten zu übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer überwacht und kontrolliert die Ausführungen eines von ihm beauftragten Dritten.
- Durch die Einbeziehung eines Dritten entsteht zu keinem Zeitpunkt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Kunden.
§ 5 Preise; Zahlungsbedingungen
- Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Bruttopreise, inkl. Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile.
- Die Preisberechnung erfolgt grundsätzlich nach Quadratmeter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Eine Ratenzahlung ist nur nach gesonderter Absprache möglich.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
- Der Auftragnehmer wird dem Kunden eine Rechnung stellen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag komplett in Vorkasse zu begleichen.
§ 6 Abnahme von Werkleistungen
- Mit der Abnahme erkennt der Kunde die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung als vertragsgemäß an und die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt.
- Die Abnahme durch den Kunden erfolgt nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dem Kunden sind auf Wunsch die ausgeführten Arbeiten zu erklären und zeigen. Sofern im Rahmen der Leistungsausführung Probleme auftraten, sind diese dem Kunden zu erläutern. Die Abnahme durch den Kunden muss unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen. Kann der Kunde die Arbeiten nicht unmittelbar nach Fertigstellung abnehmen, gelten sie mit Ablauf des Arbeitstages als abgenommen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unwesentliche Mängel nicht zur Verweigerung der Abnahme berechtigen. Die Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
- Wird die Abnahme nicht innerhalb der Frist des § 6 Abs. 2 erklärt, obwohl die Leistungen die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale erfüllen oder verweigert der Kunde die Abnahme ohne hinreichenden Grund, so gelten die Leistungen abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftrag dies durch schlüssiges Verhalten anzeigt.
- Im Falle des Abnahmeverzuges geht die Gefahr auf den Kunden über.
- Die Regelungen des § 6 Abs. 2 und 4 gelten nicht, wenn der Kunde den Verzug nicht schuldhaft verursacht hat. Das Verschulden wird widerleglich vermutet.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten durch ihn notwendig sein können.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Mitwirkungspflichten, Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers auslösen können.
- Der Kunde hat die erforderlichen Baugenehmigungen von den zuständigen Behörden einzuholen und diese bei Bedarf dem Auftragnehmer vorzulegen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Durchführung von Arbeiten zwischen 22:00 Uhr und 5:59 Uhr (gesetzliche Ruhezeiten) eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich sein kann.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu glättende Fläche, insbesondere bei der Durchführung von nächtlichen Arbeiten, hell ausgeleuchtet wird. Es obliegt dem Kunden, geeignete Scheinwerfer zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass während der Leistungserbringung ein sauberer Luftzug möglich sein muss. Es obliegt dem Kunden, für geeignete Lüftungsmöglichkeiten zur sorgen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei tiefer und höher gelegenen Flächen die Glättemaschine auf die zu glättende Fläche gehoben werden muss. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer einen Kran oder ein anderes geeignetes Gerät nicht zur Verfügung stellt. Es obliegt dem Kunden, ein solches Gerät zum Einsatzort zu bringen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zur Leistungserbringung eine Wässerung der zu glättenden Fläche notwendig sein kann. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Leistungserbringung ausreichend Wasser zur Verfügung steht.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass dem Auftragnehmer der ungehinderte Zugang zu der zu glättenden Fläche möglich sein muss. Der Kunde hat dem Auftragnehmer bereits vor der etwaigen Besichtigung mitzuteilen, ob ein ungehinderter Zugang zu der zu glättenden Fläche möglich ist. Etwaige Hindernisse sind dem Auftragnehmer unaufgefordert zu benennen. Der Auftragnehmer wird mit dem Kunden im Rahmen der etwaigen Besichtigung die Hindernisse näher erläutern. Auf § 3 wird verwiesen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm die Mischung und Verarbeitung des Betons obliegt. Der Kunde hat die Anleitung des jeweiligen Betons genau zu beachten. Die Hinzugabe des Betonhärters wird ausdrücklich empfohlen. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass er den Beton vor der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer verdichten und mit einer Patsche abziehen muss.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer jederzeit, insbesondere während der Zeit der Leistungserbringung, für Rücksprachen zur Verfügung zu stellen oder ihm einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen. Vorstehendes gilt auch, wenn die Leistungserbringung während der nächtlichen Ruhezeiten ausgeführt werden.
§ 8 Gewährleistung
- Der Kunde hat die Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Wird der Mangel mündlich angezeigt, bestätigt der Auftragnehmer dem Kunden den Eingang der Anzeige in Textform.
- Für die vom Auftragnehmer durchgeführten Nacherfüllungsarbeiten setzt sich die Gewährleistung fort.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm kein Recht zur Selbstvornahme zusteht.
- Ist eine Mangelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung, den Werklohn mindern oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
- Eine zusätzliche Garantie durch den Auftragnehmer selbst ist nicht möglich.
§ 9 Haftungsausschluss
- Kann der Auftragnehmer einen voraussichtlichen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aufruhr, Pandemie, Epidemien oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
- Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% des vereinbarten Preises (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
- Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit diese Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für natürlichen Verschleiß, natürliche Abnutzungserscheinungen oder natürliche Veränderungen des Betons.
- Die Haftung für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die zu glättende Fläche fachgerecht vorbereitet werden muss. Wird die Vorbereitung nicht oder nicht fachgerecht vorgenommen, kann es zu Rissen und/oder Wellen in der Betonfläche kommen. Eine Haftung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auf §§ 3 und 7 wird verwiesen.
- Der Auftragnehmer weist den Kunden darauf hin, wenn die Wetterbedingungen eine Leistungserbringung erschweren und den Leistungserfolg erschweren. Auf § 3 wird verwiesen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es bei Glättungsarbeiten, die bei Witterungsbedingungen, die nicht den Vorgaben des § 3 Abs.8 entsprechen, durchgeführt werden, zu Rissen oder Abplatzungen in der Betonfläche kommen kann. Verlangt der Kunde trotz des Hinweises die Erbringung der Leistung, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden in der Betonfläche.
- Verweigert der Auftragnehmer die Leistungserbringung aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse, die eine fachgerechte Leistungserbringung unmöglich machen, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass während des Glättens Unebenheiten nur um einige Millimeter ausgeglichen werden können. Kann eine Unebenheit aufgrund von schlechter Vorbereitung nicht ausgeglichen werden, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine maschinelle Glättung der gesamten Fläche nur möglich ist, wenn diese nicht von einem hohen Rand oder einer Wand umgeben wird. Ist dies der Fall wird der Teil der Fläche, der sich bis zu 25cm von dem Rand entfernt befindet mit der Hand geglättet. Auf § 3 wird verwiesen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Glättung per Hand die Gebrauchsfähigkeit oder die Beschaffenheit der geglätteten Fläche oder des Betons nicht beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um eine optische Abweichung. Für die optischen Abweichungen wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Vorzeitige Beendigung des Vertrages
- Der Kunde kann bis zur Vollendung der Werkleistungen jederzeit den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Ist der Kunde Verbraucher und steht diesem ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne die Angabe von Gründen widerrufen.
§ 11 Salvatorische Klausel
- Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.
Oldenburg in Holstein, den 28. Oktober 2022
Widerrufsbelehrung
§ 1 Widerrufsrecht
Ist der Kunde ein Verbraucher gem. § 13 BGB oder eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu, wenn die Auftragserteilung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder ausschließlich über Fernabsatz erfolgt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen hinsichtlich der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Des Weiteren gilt das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde; wenn die Waren nach Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Ansonsten gilt:
§ 2 Widerrufsbelehrung
Sofern Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe unten) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Postversandt oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür können Sie das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung der Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der o.g. Frist absenden.
Der Widerruf richtet sich an:
Im Fall eines schriftlichen Widerrufs:
MBG Maschinelle Betonglättung Nord GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Georg Barton
Ringstraße 8
23758 Oldenburg i. Holstein
Im Fall eines Widerrufs per E-Mail:
kontakt@betonglaetten-nord.de
Im Fall eines Widerrufs per Telefon:
+49 4361 800 90 20
§ 3 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
§ 4 Widerrufsformular
Wenn der bereits geschlossene Vertrag widerrufen werden soll, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
MBG Maschinelle Betonglättung Nord GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Georg Barton
Ringstraße 8
23758 Oldenburg i. Holstein
Hiermit widerrufe(n) ich/wir dem von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Bestellung:
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bestellt am ________________________________________
Vor- und Zuname _________________________________________
Anschrift _________________________________________
Telefonnummer _________________________________________
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Ort, Datum Unterschrift